Wie in den vergangenen Heizperioden wird auch für die kommende Heizperiode ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Die Abwicklung erfolgt wie bisher über die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften.
Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal € 330,--. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss 2024/2025 finden Sie auf www.vorarlberg.at