Umstellung auf digitale Zustellung

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Gemeinde Riefensberg: Umstellung auf digitale Zustellung von Schriftstücken 

  • Privatpersonen – Zustellung über ID Austria / elektronischer Postkorb 

Auch die Gemeinde Riefensberg digitalisiert laufend Abläufe und Prozesse. Daher versendet die Gemeinde Riefensberg seit Mitte April alle Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen auf digitalem Wege. Das heißt, wer über die ID Austria verfügt und dort den „elektronischen Postkorb“ aktiviert hat, bekommt Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen, sowie im Bedarfsfall auch andere Dokumente, auf digitalem Wege zugestellt.

  • Zustellung per Post bei nicht-digitaler-Erreichbarkeit 

Sollte jemand nicht digital erreichbar sein, werden die entsprechenden Schreiben nach wie vor per Post zugestellt. Aber aufgepasst: auf dem Kuvert ist nicht mehr der Briefkopf der Gemeinde aufgedruckt, sondern die Kuverts sind neutral ohne Aufdruck. Es ist deshalb schon vorgekommen, dass irrtümlicherweise Post von der Gemeinde Riefensberg im Papierkorb gelandet ist. Im Fenster des Kuverts ist über dem Adressaten als Absender „Gemeinde Riefensberg, Dorf 157, 6943 Riefensberg“ angeführt.

Die Dokumente werden durch die Finanzverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung digital versendet. Das System prüft, ob die Empfängerin/der Empfänger digital erreichbar ist. Falls nicht, wird das Dokument von einem externen Dienstleister ausgedruckt und per Post verschickt. Daher das neutrale Kuvert. 

Wer bisher über die „duale Zustellung“ Dokumente von der Gemeinde erhalten hat und über ID-Austria/Elektronischer Postkorb verfügt, bekommt die Dokumente weiterhin via ID-Austria zugestellt.  

  • Unternehmen – Zustellung über USP 

Die digitale Zustellung von Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen an Unternehmen und Firmen erfolgt ausschließlich über USP (Unternehmens Service Portal).

Zur Information: Die Zustellung auf digitalem Weg ist gesetzlich erlaubt. Behörden können daher Schriftstücke an Personen auf digitalem Wege zukommen lassen. Für Behörden, Firmen und Unternehmen besteht sogar die Pflicht der digitalen Erreichbarkeit.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Riefensberg sowie der Finanzverwaltung Vorderwald gerne zur Verfügung.