Gebührenerhöhung ab 1. Juli 2025

Reisepass

Wie bereits den Medienberichten entnehmen werden konnte, werden mit 1. Juli 2025 die Gebühren - unter anderem für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen – angehoben. 

Internetseite Parlament Österreich

Für Antragstellung bitte Zeit einplanen

Seit letzter Woche ist ein Anstieg diesbezüglicher Anfragen sowie Reisepass- und Personalausweisanträgen zu beobachten. Die Gebührenerhöhung soll mit 1. Juli 2025 in Kraft treten. Für Anträge, die davor gestellt wurden (wesentlich für das Entstehen der Gebührenschuld ist das Antragsdatum nicht das Ausstellungsdatum), ist noch die derzeit geltende Gebühr zu entrichten. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen der Andrang auf Antragstellungen dementsprechend groß sein wird. 

Wir bitten daher bereits im Voraus um Verständnis, dass es beim Bürgerservice mitunter zu längeren Wartezeiten kommen könnte. Bitte planen Sie daher ausreichend Zeit für die Antragstellung ein. 

Infos zur Beantragung von Ausweisdokumenten 

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft können Ausweisdokumente (Reisepass bzw. Personalausweis) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Terminvereinbarung erforderlich) oder beim Hauptwohnsitz-Gemeindeamt beantragen. 

Alle Personen - auch Kinder - müssen persönlich anwesend sein. Bei Reisepass und Personalausweis ist ab einem Alter von 12 Jahren ein Fingerabdruck verpflichtend. Für minderjährige Kinder ist zur Antragstellung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen erforderlich. 

Für die Antragstellung eines Reisepasses oder Personalausweises sind mitzubringen: 

  • 1 Foto, welches den Passbild-Kriterien entspricht und maximal 6 Monate alt sein darf 
  • alter Reisepass bzw. Personalausweis (außer bei Erstausstellung) 
  • bei Erstausstellung bzw. wenn der Pass bzw. Personalausweis länger als 5 Jahre abgelaufen ist, sind Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ev. Heiratsurkunde vorzulegen  
  • die Kosten sind bei der Beantragung zu begleichen 

Die Ausstellung der Dokumente dauert etwa 10 bis 14 Werktage. In der Hauptreisezeit - oder anlässlich der bevorstehenden Gebührenerhöhung - kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.  

Eine Antragstellung im Gemeindeamt kann während der Öffnungszeiten (Mo-Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr) ohne Voranmeldung erfolgen.